Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier

 

Erfolge im Verbraucherschutz von
Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier

Die verbrauchertäuschenden Webseiten
www.test.net, www.reklamation.com,
www.geldanlage.com und www.liobis.com sind derzeit nicht mehr erreichbar.

Wir fordern eine bessere Personalausstattung für die Staatsanwaltschaft Stuttgart, da die dort gemachten Fehler unglaublich sind und die träge Bearbeitungsgeschwindigkeit der Staatsanwaltschaft Stuttgart an das berühmte „Schneckentempo“ erinnert.

  • Staatsanwaltschaft Stuttgart 25-2 verkleinert
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart 25 verkleinert

Spaßbilder hergestellt mit Künstlicher Intelligenz von Leonardo.ai

Im Jahr 2014 erkannte Prof. Dr. Bernd Jöstingmeier, dass die test.net GmbH falsche Testsiegel herstellt und Verbraucher täuscht. Über Jahre hinweg konnte die Staatsanwaltschaft Stuttgart die logischen und einfachen Argumente nicht verstehen und betrachtete die Fake-„Testsiegel“ als nicht rechtswidrig.
Auf Initiative von Prof. Jöstingmeier erwirkte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – im Jahr 2020 ein Urteil des OLG Köln, das genau diese Argumente bestätigte und die Fake-„Testsiegel“ untersagte.

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Prof. Jöstingmeier hat trotz der jahrelangen falschen Abwehr der Staatsanwaltschaften schon viel erreicht: Die verbrauchertäuschenden Webseiten www.test.net, www.reklamation.com, www.geldanlage.com,
www.liobis.com etc. sind aktuell nicht mehr aufrufbar.
In den letzten Jahren waren jedoch weitere Unternehmen aktiv an der Verbrauchertäuschung mit falschen Testsiegeln beteiligt. Eine Vermögensabschöpfung rechtswidrig eingenommener Millionen wird von der Staatsanwaltschaft verschlafen.

Sollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart behaupten, nicht zuständig zu sein, ist das eine sehr schlechte Ausrede, da sie offenbar das Gegenteil von Strafverfolgung betreibt. Sie scheint weiterhin zu behaupten, dass die Verwendung falscher und rechtswidriger Testsiegel nicht strafbar sei. Dies begründet die Staatsanwaltschaft Stuttgart anscheinend fälschlicherweise damit, dass Verbraucher klar darauf hingewiesen würden, dass die „Testsiegel“ nicht auf tatsächlichen Tests basieren, sondern auf einer mathematischen (sinnlosen, d.V.) Formel mit ungeprüften Herstellerangaben.

Dieses unhaltbare Argument der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist jedoch bereits seit 2014 widerlegt. Von Beginn an war lediglich auf der Webseite www.test.net der Hinweis zu finden, dass die test.net GmbH keine Tests durchführt und dennoch Testsiegel verkauft. Die irreführenden Testsiegel, mit denen Verbraucher getäuscht wurden, befanden sich jedoch darüber hinaus auf vielen anderen Webseiten von Händlern und Verkäufern. Die Verbraucher hatten dort keine Möglichkeit, die Täuschung zu erkennen.

2021 wurden aufgrund des Urteils des OLG Köln sogar die irreführenden Angaben auf www.test.net gelöscht. Dennoch hält die Staatsanwaltschaft Stuttgart offenbar an ihrer falschen Position fest. Wie schwerfällig muss man sein, wenn selbst mehrere Jahre nach dem Urteil des OLG Köln im Jahr 2020 noch immer nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden? Deshalb sind personelle Konsequenzen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unausweichlich.

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Der Gipfel der Geschichte ist, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart immer noch kein Wiederaufnahmeverfahren für ein inhaltlich falsches Urteil aus dem Jahr 2017 beantragt hat. Ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart schrieb am 14.08.2023 an Prof. Jöstingmeier, dass die Beantragung des Wiederaufnahmeverfahrens geprüft werde. Wie langsam kann man sein? Der Sachverhalt und die Fakten belegen eindeutig die Fehler der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart (siehe www.Justizskandal-BW.de). Zeugen, die vom OLG Köln als unglaubwürdig eingestuft wurden, sind wahrscheinlich teilweise identisch mit denjenigen, die 2017 das Landgericht Stuttgart erfolgreich getäuscht haben. Auf die Frage, ob es sich um dieselben lügenden Zeugen handelt, antwortet die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit vielen Monaten nicht.

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Nachdem Prof. Jöstingmeier eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg gerichtet hatte, wurde der Landtag offensichtlich belogen, denn im Petitionsbeschluss stehen nachweislich falsche Behauptungen. Prof. Jöstingmeier forderte daraufhin die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit einem durch einen Gerichtsvollzieher überbrachten Brief auf, zu erklären, warum der Landtag von Baden-Württemberg belogen wurde. Angesichts der bekannten langsamen Reaktionszeit der Staatsanwaltschaft setzte er eine Frist von 14 Tagen. Der Leitende Oberstaatsanwalt aus Stuttgart antwortete daraufhin sehr schnell und erklärte, dass der Staatsanwaltschaft Stuttgart keine Frist gesetzt werden dürfe. Er fügte hinzu: „Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegenüber dem Petitionsausschuss nicht Stellung genommen.“

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Daraus ergibt sich die Frage: Wer hat dann den Petitionsausschuss belogen?
Es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass der Petitionsausschuss sich selbst belogen hat.

Der Leitende Oberstaatsanwalt krönt seine Ausführungen mit der Behauptung: „Ich habe deshalb keinen Anlass, tätig zu werden.“ Wie schlecht muss es bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart laufen, dass man keinen Anlass sieht, tätig zu werden?

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Gefordert wird ein Wiederaufnahmeverfahren bezüglich des falschen Urteils, das der Inhaber der verbrauchertäuschenden Unternehmen, Alexander Haar, im Jahr 2017 gegen Prof. Jöstingmeier mit Hilfe lügender Zeugen erreicht hat. Der einzig vereidigte Hauptzeuge, Alexander Haar, hat dem Landgericht Stuttgart nachweislich sogar unter Eid Unwahrheiten erzählt. 

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Staatsanwalt Thomas Hochstein und Richter Reiner Skujat gingen damals – wahrscheinlich aufgrund unzureichender Rechtskenntnisse im Bereich des testbezogenen Rechts und der entsprechenden Rechtsprechung des BGH – fälschlicherweise davon aus, dass die Testsiegel der test.net GmbH rechtmäßig seien. Ihre eigenen Unkenntnisse schrieben sie anscheinend auch den Zeugen zu, die nachweislich Unwahrheiten vor dem Landgericht Stuttgart sagten. Im Urteil steht der Satz: „Die Berufungskammer vermag nicht festzustellen, dass das Geschäftsmodell der test.net GmbH gegen das Gesetz den unlauteren Wettbewerb verstößt oder gar auf einen Betrug ausgerichtet gewesen ist.“ (Wörtliches Zitat.)

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Das OLG Köln ließ sich im Jahr 2020 nicht täuschen und verurteilte die test.net GmbH massiv. Daraufhin stellte die test.net GmbH ihre Tätigkeit komplett ein.

Verbraucher werden trotzdem bis heute (Stand: 17.07.2024) durch falsche Testsiegel der test.net GmbH getäuscht, weil die Staatsanwaltschaften nicht konsequent dagegen vorgehen. Obwohl Prof. Jöstingmeier die Staatsanwaltschaften seit 2014, also seit rund zehn Jahren, wiederholt darauf hingewiesen hat, blieb ein entschlossenes Handeln aus. Deshalb und aufgrund des von der Staatsanwaltschaft immer noch nicht beantragten Wiederaufnahmeverfahrens müssen personelle Konsequenzen in den Staatsanwaltschaften gezogen werden.

Entnommen am 17.07.2024: Fake-Testsiegel der test.net GmbH für die Branchenpunkt GmbH (Quelle: www.Branchenpunkt.eu)




Siehe auch die Petition an den Landtag von Baden-Württemberg: www.BW-Petition.de


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